STEUERERKLÄRUNG IM AUSLAND

JÄHRLICHE STEUERERKLÄRUNG ÜBER VERMÖGENSWERTE IM AUSLAND

 

TRÄGER: PHYSISCHE UND JURISTISCHE PERSONEN MIT RESIDENZ

 

OBJEKT: BANKKONTEN, WERTPAPIERE, AKTIEN, ANTEILE, VERSICHERUNGEN, IMMOBILIEN

 

BEGRENZUNG:  50.000,00€ PRO OBJEKT

 

FRIST: BIS 30. APRIL