JÄHRLICHE STEUERERKLÄRUNG ÜBER VERMÖGENSWERTE IM AUSLAND
TRÄGER: PHYSISCHE UND JURISTISCHE PERSONEN MIT RESIDENZ
OBJEKT: BANKKONTEN, WERTPAPIERE, AKTIEN, ANTEILE, VERSICHERUNGEN, IMMOBILIEN
BEGRENZUNG: 50.000,00€ PRO OBJEKT
FRIST: BIS 30. APRIL